Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Ich möchten Sie heute wieder über einige Aspekte informieren, die sich im Laufe dieser zweiten Woche ohne Unterricht ergeben haben:
Abitur 2020
Das Abitur 2020 wird um drei Wochen nach hinten verschoben. Der bisherige Zeitplan wird somit hinfällig. Aktuell gehen wir von einem Beginn der schriftlichen Prüfungen am 12.05.2020 aus. Wir warten aktuell noch auf die genauen Anweisungen aus dem MSB. Sobald wir hier Kenntnis erlangen, planen wir im gegebenen Rahmen unsere Prüfungen und informieren unsere Abiturientia 2020.
Hoffen wir alle, dass wir die Gelegenheit haben werden, die Unterrichtszeit, die uns vor der Schulschließung verwehrt blieb, im Sinne der Abiturientinnen und Abiturienten zur weiteren Prüfungsvorbereitung nutzen können. Die Vorgaben hierzu werden vom MSB gemacht und sicherlich sind hier Entscheidungsprozesse vor dem Hintergrund der Entwicklung der Corona-Krise sehr dynamisch. Aktuelle Informationen finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_Abitur-und-Pruefungen/index.html (externer Link)
Monita 2020
Wir versenden auf Anweisung des Ministeriums keine Monita (Blauen Briefe). Dies bedeutet, dass nur die mangelhaften Leistungen des ersten Halbjahres versetzungsrelevant sind, es sei denn, es ist zusätzlich mehr als ein Fach betroffen. Das Ministerium führt hierzu auf seiner Homepage aus:
„Das Ministerium für Schule und Bildung hat am 25. März 2020 entschieden, dass aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW („Blaue Briefe“) wegen Versetzungsgefährdung versandt werden.
Ein Grund dafür ist, dass die den „Blauen Briefen“ zugrundeliegenden Konferenzbeschlüsse wegen der Schließung der Schulen derzeit nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten gefasst werden können. Außerdem setzt ein „Blauer Brief“ voraus, dass sich die Leistungen in einem Fach seit dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben. Um dies festzustellen, ist ein ausreichender Zeitraum erforderlich. Daran fehlt es wegen des derzeit ruhenden Schulbetriebs.
Hieraus folgt, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt für höchstens ein Fach, in dem sich die Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben.“
Tabu-Cloud
Aufgrund der tollen Arbeit von Herrn Wolf und Herrn Thomas und der initialen Unterstützung von Herrn Adelmann (Klassenlehrer 6b), haben wir mittlerweile eine fast erwachsene Cloud-Lösung für die Unterstützung der Lerngruppen am Tannenbusch-Gymnasium.
Exkursionen und Ausflüge im laufenden Schuljahr
Auf Anweisung des MSB habe ich alle Exkursionen und Fahrten für dieses Schuljahr abgesagt. Somit fällt auch unser geplanter zentraler Wandertag in der letzten Unterrichtswoche in diesem Schuljahr leider aus. Als externe Besucher im hauseigenen Unterricht werde ich nur noch Gäste von unseren Kooperationspartnern SWB und UNI-Bonn in schon geplanten Projekten zulassen.
Sportangebot für die Schulgemeinde
Ab Dienstag gibt es ein zentrales Sportangebot unserer Sportlehrkräfte. Einen großen Dank hier an Herrn Adelmann, Frau Mahrokh, Herrn Münstermann und Herrn Becker! Bitte beachten Sie heirzu meine Mail.
Ihnen und Ihren Liebsten eine weiterhin hoffentlich gesunde Zeit. Halten Sie durch! Toll, dass wir als Schulgemeinde diese extreme Zeit gemeinsam meistern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr E. Schultz, OStD
Schulleiter